Liebe Sportler*innen und Eltern,
liebe Übungsleiter*innen und Betreuer*innen,
die Rahmenbedingungen für einen Trainingsbetrieb haben sich in den vergangenen Tagen regelmäßig verändert. Ab dem 21. Mai 2021 wurden die Beschränkungen aus § 28b Infektionsschutzgesetz („Bundesnotbremse“) im Kreis Lippe aufgehoben (MBl. NRW. 2021 S. 248b). Im Kreis Paderborn wurden die Maßnahmen ab dem 22. Mai 2021 aufgehoben (MBl. NRW. 2021 S. 248f). Ab diesem Zeitpunkt greifen die Regelungen aus der Coronaschutzverordnung NRW (CoronaSchVO). Im Kreis Lippe wurde zudem mit Datum vom 17. Mai 2021 eine Allgemeinverfügung erlassen. Das Land NRW hat die CoronaSchVO zwischenzeitlich vollständig überarbeitet. Die neue Verordnung ist ab dem 28. Mai 2021 anzuwenden. Aus diesem Grund ist es nicht immer möglich, umgehend auf die neuen Situationen einzugehen.
Dennoch hat der Vorstand der Spielgemeinschaft aufgrund der positiven Entwicklung entschieden, den Trainingsbetrieb ab dem 7. Juni 2021 wieder aufzunehmen. Eine Durchführung des Trainingsbetriebes ist allerdings nur unter der strengen Beachtung der Regelungen des § 14 CoronaSchVO möglich.
Die Verordnung sieht dabei verschiedene Inzidenzstufen vor. Unsere Spielgemeinschaft besteht nicht nur aus zwei Vereinen aus zwei Kommunen. Darüber hinaus sind wir auch in zwei verschiedenen Kreisen vertreten. Aus diesem Grund haben wir uns dazu entschieden, dass die jeweils strengeren Vorschriften für die gesamte Spielgemeinschaft anzuwenden sind. Der Vorstand wird darauf basierend festlegen, welche Möglichkeiten für den Trainingsbetrieb bestehen.
Sicherlich haben einige bereits festgestellt, dass in naher Zukunft auch wieder Sport in geschlossenen Räumen möglich ist. Hierbei stellt sich für die Spielgemeinschaft allerdings ein erhebliches Problem dar. Die Durchführung von Trainingseinheiten in den Sporthallen ist zum einen an die Rückverfolgbarkeit geknüpft. Zum anderen ist auch ein negativer Testnachweis erforderlich. Uns ist es aus finanziellen und organisatorischen Gründen leider nicht möglich, den Sportler*innen in ausreichendem Maße Selbsttest zur Verfügung zu stellen. Aus diesem Grund hält der Vorstand weiterhin am Trainingsbetrieb außerhalb von geschlossenen Räumen fest. Um den Mannschaften dennoch eine Möglichkeit zu bieten, können individuelle „Teststrategien” entwickelt und mit dem Vorstand abgesprochen werden. Hierbei wird der Vorstand die Übungsleiter*innen gerne unterstützen.
Auch weiterhin ist es notwendig, dass die Teilnahme am Trainingsbetrieb zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung dokumentiert wird. In den letzten Monaten kam es leider zu deutlichen Änderungen in den gesetzlichen Grundlagen. Aus diesem Grund ist es notwendig, dass sämtliche Sportler*innen erneut eine Einverständniserklärung ausfüllen und unterschreiben. Alternativ besteht die Möglichkeit, dass sich die Sportler*innen über die Anwendung „Darfichrein“ an den jeweiligen Standorten registrieren, um die Rückverfolgbarkeit gewährleisten zu können. Ohne die Einverständniserklärung oder die Nutzung der Anwendung „Darfichrein“ ist die Teilnahme am Trainingsbetrieb nicht möglich.
In einem ersten Schritt sollen die Mannschaften in der Zusammensetzung der nun endenden Saison weiter trainieren. Ab Beginn der Sommerferien soll die Zusammensetzung entsprechend der neuen Jahrgänge für die Saison 2021/2022 erfolgen. Aktuell ist geplant, dass die neue Saison Anfang/Mitte September startet. Nähere Informationen liegen leider noch nicht vor.
Mit sportlichen Grüßen
gez. Mats Uffe Schubert
Spielgemeinschaftsleiter