Archiv 28. Mai 2021

Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes

Liebe Sportler*innen und Eltern,
liebe Übungsleiter*innen und Betreuer*innen,

die Rahmenbedingungen für einen Trainingsbetrieb haben sich in den vergangenen Tagen regelmäßig verändert. Ab dem 21. Mai 2021 wurden die Beschränkungen aus § 28b Infektionsschutzgesetz („Bundesnotbremse“) im Kreis Lippe aufgehoben (MBl. NRW. 2021 S. 248b). Im Kreis Paderborn wurden die Maßnahmen ab dem 22. Mai 2021 aufgehoben (MBl. NRW. 2021 S. 248f). Ab diesem Zeitpunkt greifen die Regelungen aus der Coronaschutzverordnung NRW (CoronaSchVO). Im Kreis Lippe wurde zudem mit Datum vom 17. Mai 2021 eine Allgemeinverfügung erlassen. Das Land NRW hat die CoronaSchVO zwischenzeitlich vollständig überarbeitet. Die neue Verordnung ist ab dem 28. Mai 2021 anzuwenden. Aus diesem Grund ist es nicht immer möglich, umgehend auf die neuen Situationen einzugehen.

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